Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache durch Erstellung eines Vergleichs im Prozesswege
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.02.2004 - Aktenzeichen 2 W 5/04
DRsp Nr. 2005/3867
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache durch Erstellung eines Vergleichs im Prozesswege
Ist nach Abschluss eines Vergleichs offen, welche Partei in dem Rechtsstreit obsiegt hätte, so entspricht es der Billigkeit, die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufzuheben.