BGH - Beschluß vom 14.12.2000
III ZR 213/99
Normen:
UWG § 1 ;

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache betreffend die Feststellung der Wirksamkeit eines entschädigungslosen Wettbewerbsverbots

BGH, Beschluß vom 14.12.2000 - Aktenzeichen III ZR 213/99

DRsp Nr. 2001/556

Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache betreffend die Feststellung der Wirksamkeit eines entschädigungslosen Wettbewerbsverbots

Da ein, wenn auch schriftlich vereinbartes, entschädigungsloses Wettbewerbsverbot einer rechtlichen Nachprüfung nicht standgehalten hätte, entspricht es der Billigkeit, der Klägerin, die die Feststellung der Wirksamkeit begehrt hat, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, nachdem sie auf das Wettbewerbsverbot verzichtet und die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Normenkette:

UWG § 1 ;

Gründe: