OLG Köln - Beschluss vom 09.03.2000
7 W 3/00
Normen:
ZPO § 91a ;
Fundstellen:
NJW-RR 2000, 1456
OLGReport-Köln 2000, 364
Vorinstanzen:
LG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 469/99

Kostenentscheidung nach § 91a ZPO bei übereinstimmender Erledigterklärung vor Klagezustellung

OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2000 - Aktenzeichen 7 W 3/00

DRsp Nr. 2000/8106

Kostenentscheidung nach § 91a ZPO bei übereinstimmender Erledigterklärung vor Klagezustellung

Auch wenn die Klage im Zeitpunkt der Erledigungserklärung noch nicht zugestellt ist, der Beklagte aber auf andere Weise von der Einreichung der Klage Kenntnis erlangt hat und sich der Erledigungserklärung des Klägers anschließt, kann eine Entscheidung nach ZPO § 91a kann auch dann ergehen.

Normenkette:

ZPO § 91a ;

Gründe:

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg.