OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.07.2003
2 W 27/03
Normen:
ZPO § 494a ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2004, 14
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 24.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 OH 4/01

Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erledigung einer Teilklage

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.07.2003 - Aktenzeichen 2 W 27/03

DRsp Nr. 2005/3857

Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erledigung einer Teilklage

Erhebt der Kläger nach Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens innerhalb der ihm gesetzten Frist Klage zur Hauptsache, so ist die Kostenentscheidung auch dann insgesamt im streitigen Verfahren zu erlassen, wenn die Klage mit einem niedrigeren Streitwert als im selbständigen Beweisverfahren erhoben wird.

Normenkette:

ZPO § 494a ;
Vorinstanz: LG Gießen, vom 24.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 OH 4/01
Fundstellen
OLGReport-Frankfurt 2004, 14