Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers zu 1) wird die Entscheidung des Landgerichts Halle vom 15.4.2010 (6 OH 6/09) abgeändert:
Der Beschluss des Landgerichts Halle vom 30.9.2009 (
Die Antragstellerin trägt die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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