OLG Celle - Beschluss vom 28.09.2000
22 W 80/00
Normen:
ZPO § 494a Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2001, 157
Vorinstanzen:
LG Verden, - Vorinstanzaktenzeichen 4 OH 23/95

Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 28.09.2000 - Aktenzeichen 22 W 80/00

DRsp Nr. 2004/8043

Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

1. Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist insgesamt vom Gericht der Hauptsache zu entscheiden, auch wenn nur teilweise Klage erhoben wird. 2. Das gilt auch dann, wenn die Klage zurückgenommen wird.

Normenkette:

ZPO § 494a Abs. 2 S. 1 ;

Gründe: