Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 28.09.2000 - Aktenzeichen 22 W 80/00
DRsp Nr. 2004/8043
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
1. Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist insgesamt vom Gericht der Hauptsache zu entscheiden, auch wenn nur teilweise Klage erhoben wird.2. Das gilt auch dann, wenn die Klage zurückgenommen wird.