Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten, wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit mit Menschenhandel und Zuhälterei sowie wegen Vergewaltigung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 18. Juni 2004 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten und wegen mehrerer nach dem 18. Juni 2004 begangenen Taten zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Darüber hinaus hat es gegen den Angeklagten die Sicherungsverwahrung angeordnet und diesen zur Zahlung von Schmerzensgeld an eine Nebenklägerin verurteilt.
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