Kostenentscheidung; einseitige Erledigungserklärung des Beklagten; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung im Urteil
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.01.2001 - Aktenzeichen 2 WF 55/00
DRsp Nr. 2002/1467
Kostenentscheidung; einseitige Erledigungserklärung des Beklagten; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung im Urteil
»Erfolgt eine Kostenentscheidung fälschlicherweise durch Urteil statt durch Beschluss gemäß § 91 aZPO und ist die Entscheidung in der Hauptsache nicht berufungsfähig, ist die Kostenentscheidung nicht anfechtbar. Dies gilt unter dem Gesichtspunkt der Meistbegünstigung auch dann, wenn bei richtiger Sachbehandlung die Kostenentscheidung gemäß § 91ZPO in einem Urteil erfolgt wäre (hier: einseitige Erledigungserklärung des Beklagten und Weiterverfolgen des ursprünglichen Antrages durch den Kläger).«