Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Volksverhetzung jeweils zu einer Geldstrafe und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten hat der Senat durch Urteil vom heutigen Tag verworfen. Auch die sofortigen Beschwerden der Angeklagten gegen die im Urteil des Landgerichts enthaltene Kostenentscheidung sind unbegründet.
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