Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird die Kostenentscheidung im Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 08.01.2019 - 3 Ca 902 a/18 - geändert:
Die Klägerin trägt 22 %, der Beklagte 78 % der Kosten des Rechtsstreits.
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten noch über die Kosten ihres Rechtsstreits, soweit dieser erstinstanzlich übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.
1. 2.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|