LG Köln, vom 26.06.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 45/96
Kostenentscheidung bei Teilurteilen
OLG Köln, Teilurteil vom 28.03.2000 - Aktenzeichen 15 U 138/97
DRsp Nr. 2001/706
Kostenentscheidung bei Teilurteilen
Sagt ein erstes Teilurteil, die Kostenentscheidung werde einheitlich in der Schlussentscheidung erfolgen, so ist das Gericht nicht durch § 318ZPO gehindert, in einem weiteren Teilurteil auch über einen Teil der Kosten zu befinden.