BayObLG - Beschluß vom 19.08.1988
2 ObOWi 206/88
Normen:
StPO § 473 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 371 (Bär)

Kostenentscheidung bei Rücknahme des Rechtmittels möglicherweise vor Vorlage der Akten

BayObLG, Beschluß vom 19.08.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 206/88

DRsp Nr. 1998/9837

Kostenentscheidung bei Rücknahme des Rechtmittels möglicherweise vor Vorlage der Akten

Werden die Akten dem Rechtsmittelgericht am selben Tag vorgelegt, an dem beim Gericht, dessen Urteil angefochten ist, die Erklärung über die Rücknahme des Rechtsmittels eingeht, und kann nicht festgestellt werden, daß die Akten noch nicht vorgelegt waren, als die Rücknahmeerklärung einging, so ist zur Kostenentscheidung das Rechtsmittelgericht berufen.

Normenkette:

StPO § 473 ;
Fundstellen
DAR 1989, 371 (Bär)