Kostenentscheidung bei Rücknahme des Rechtmittels möglicherweise vor Vorlage der Akten
BayObLG, Beschluß vom 19.08.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 206/88
DRsp Nr. 1998/9837
Kostenentscheidung bei Rücknahme des Rechtmittels möglicherweise vor Vorlage der Akten
Werden die Akten dem Rechtsmittelgericht am selben Tag vorgelegt, an dem beim Gericht, dessen Urteil angefochten ist, die Erklärung über die Rücknahme des Rechtsmittels eingeht, und kann nicht festgestellt werden, daß die Akten noch nicht vorgelegt waren, als die Rücknahmeerklärung einging, so ist zur Kostenentscheidung das Rechtsmittelgericht berufen.