Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.12.2010 abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich des Beschwerdeverfahrens - trägt die Antragstellerin.
Beschwerdewert: die bis zum 20.9.2010 angefallenen Kosten.
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