LG Magdeburg, vom 26.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 2503/05
Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung im einstweiligen Verfügungsverfahren
OLG Naumburg, Beschluss vom 22.02.2006 - Aktenzeichen 9 W 13/06
DRsp Nr. 2006/7273
Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung im einstweiligen Verfügungsverfahren
Wird im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Erledigung in der Hauptsache erklärt, kommt es für die Kostenentscheidung maßgeblich auf die Frage an, ob ein Verfügungsgrund vorgelegen hat. Abzustellen ist insoweit nicht auf den Zeitpunkt der Beantragung der einstweiligen Verfügung oder ihren Erlass, sondern auf den Zeitpunkt der Zustellung.