1.
Der Kläger ist Eigentümer eines Grundstücks in M., über das nach Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und einer Besitzeinweisung der Deutschen Bundesbahn ca. 1993 eine Bahntrasse, die das Grundstück ungefähr in der Mitte durchschneidet, gebaut wurde. An dem Grundstück ist ein Erbbaurecht bestellt, dass der Kläger zur Hälfte erworben hat.
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