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1996
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln - Beschluß vom 23.02.1996
26 UF 186/95
Normen:
FGG
§
13a
Abs.
1
S. 1 ;
ZPO
§
515
Abs.
3
analog §
93a
Abs.
1
analog ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 221
MDR 1996, 1302
OLGReport-Köln 1996, 282
Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme
OLG Köln,
Beschluß
vom 23.02.1996
- Aktenzeichen 26 UF 186/95
DRsp Nr. 1996/28955
Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme
»Zur Kostenentscheidung im Falle einer Rücknahme der Beschwerde gegen eine im Scheidungsverbund getroffene Sorgerechtsregelung.«
Normenkette:
FGG
§
13a
Abs.
1
S. 1 ;
ZPO
§
515
Abs.
3
analog §
93a
Abs.
1
analog ;
Gründe:
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