OLG Hamm - Beschluss vom 09.01.2001
4 Ws 480/00
Normen:
BRAGO § 12 ;
Fundstellen:
AGS 2002, 15

Kostenbeschwerde; Höhe der Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr durch den Rechtsanwalt; unbillige Bestimmung

OLG Hamm, Beschluss vom 09.01.2001 - Aktenzeichen 4 Ws 480/00

DRsp Nr. 2001/6761

Kostenbeschwerde; Höhe der Gebühren des Nebenklägers; Bestimmung der Gebühr durch den Rechtsanwalt; unbillige Bestimmung

»Zur Bestimmung der Gebühren des Nebenklägervertreters in einem Verfahren wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.«

Normenkette:

BRAGO § 12 ;

Gründe: