I.
Die Staatsanwaltschaft legte dem in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten in ihrer Anklageschrift vom 3. Juli 2002 ein Verbrechen der Vergewaltigung zur Last.
Mit Schriftsatz vom 22. August 2002 bestellte sich Rechtsanwalt H. aus B. als Wahlverteidiger des Angeklagten. Mit Beschluss vom 12. September 2002 eröffnete die 9. Strafkammer des Landgerichts Koblenz das Hauptverfahren. Am selben Tag bestimmte die Vorsitzende in Absprache mit dem Verteidiger Termin zur Hauptverhandlung auf den 29. Oktober 2002 mit Fortsetzung am 6. und 14. November 2002.
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