LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 8635/98
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 61 VI 3342/96
Kosten im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
BayObLG, Beschluß vom 02.03.2000 - Aktenzeichen 3Z BR 402/99
DRsp Nr. 2000/2905
Kosten im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
»Im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit fällt die Geschäftsgebühr des § 118 Abs. 1 Nr. 1BRAGO nicht erneut an, wenn eine Sache an das untergeordnete Gericht zurückverwiesen wird, das mit der Sache bereits befaßt war.«