Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Auf Antrag der Beschwerdeführerin (nachfolgend Gesellschaft) änderte das Amtsgericht - Registergericht - Flensburg die die Gesellschaft betreffende Eintragung im Handelsregister am 30. Mai 2008 dahin, dass Sitz der Gesellschaft nunmehr B statt bisher A ist. Hintergrund des Antrages der Gesellschaft waren die zum 1. März 2008 in Kraft getretene Fusion der Gemeinden A und B und die damit verbundene Änderung des Gemeindenamens. Das Amtsgericht erteilte der Gesellschaft für die Eintragung am 3. Juni 2008 eine Rechnung über 30,- €.
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