Kosten einer erfolglosen Nichtzulassungsbeschwerde
BGH, Beschluß vom 12.02.2004 - Aktenzeichen V ZR 240/03
DRsp Nr. 2004/3384
Kosten einer erfolglosen Nichtzulassungsbeschwerde
Die Gebühr nach Nr. 1955 des Kostenverzeichnisses entsteht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird. In der Erklärung des Prozessbevollmächtigten, er lege das Mandat nieder, ist keine (gerichtsgebührenfreie) Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde zu sehen.