OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.09.2002
5 W 41/02
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1 § 103 § 104 § 720a ;
Fundstellen:
JurBüro 2003, 94

Kosten einer Bürgschaft

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.09.2002 - Aktenzeichen 5 W 41/02

DRsp Nr. 2005/7603

Kosten einer Bürgschaft

1. Kosten einer Bürgschaft, die der Beklagte zur Abwehr der Zwangsvollstreckung zu stellen hatte, sind erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits. 2. Die Festsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO kommt aber nur in Betracht, wenn dem Beklagten im Urteil eine Abwendungsbefugnis zugebilligt worden ist, nicht jedoch, wenn er von der gesetzlichen Möglichkeit des § 720a Abs. 3 ZPO Gebrauch gemacht hat.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1 § 103 § 104 § 720a ;
Fundstellen
JurBüro 2003, 94