I.
Die ausgeschiedene Klägerin ist Verwalterin einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft. Mit Zustimmung der Beklagten ist an ihrer Stelle die Wohnungseigentümergemeinschaft als neue Klägerin in den Rechtsstreit eingetreten. Das Landgericht hat den Antrag der Beklagten, der ausgeschiedenen Klägerin die Kosten aufzuerlegen, zurückgewiesen. Die gegen diesen Beschluss von der Beklagten eingelegte sofortige Beschwerde ist zum Teil begründet.
Der ausgeschiedenen Klägerin werden diejenigen Mehrkosten des Rechtsstreits auferlegt, die dadurch entstanden sind, dass die Klage zunächst durch sie erhoben worden ist.
II.
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