Kosten des Widerspruchsverfahrens bei Teilverzicht auf die Rechte aus einer einstweiligen Verfügung
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.04.2002 - Aktenzeichen 3 W 27/02
DRsp Nr. 2004/8673
Kosten des Widerspruchsverfahrens bei Teilverzicht auf die Rechte aus einer einstweiligen Verfügung
»Grundsätzlich ist zwar vor der Einlegung eines Widerspruchs keine Abmahnung durch den Antragsgegner erforderlich. Aus besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich jedoch etwas anderes ergeben.«