Kosten des Streithelfers bei Kostenaufhebung in einem gerichtlichen Vergleich
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.04.2003 - Aktenzeichen 1 W 222/03
DRsp Nr. 2004/19813
Kosten des Streithelfers bei Kostenaufhebung in einem gerichtlichen Vergleich
Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich vereinbart, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, so besteht ein hälftiger Kostenerstattungsanspruch des nicht am Vergleich beteiligten Streithelfers gegen den Gegner der unterstützten Partei.