Auf die sofortige Beschwerde der Restitutionsbeklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 2009 aufgehoben; die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
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