I.
Gegenstand und Gang des Verfahrens sind im Beschluss des Senats vom 18.3.2002 dargestellt.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen beantragten am 11.12.2002, über die Kosten der gesamten Beschwerdeverfahren zu entscheiden und die Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen. Weiter beantragten sie Geschäftswertfestsetzung.
II.
Geschäftswert für das Verfahren der weiteren Beschwerde:
a) Die Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen sind antragsberechtigt (§ 31 Abs. 1 Satz 1 KostO, 8 Abs. 1, § 9 BRAGO; Korintenberg/Lappe KostO 15. Aufl. 31 Rn. 14).
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