Kosten des Pflichtverteidigers als Verfahrenskosten
OLG Hamm, Beschluss vom 10.01.2000 - Aktenzeichen 2 Ws 351/99
DRsp Nr. 2000/7194
Kosten des Pflichtverteidigers als Verfahrenskosten
»Art. 6 Abs. 3 cMRK ändert nichts daran, dass auch der mittellose verurteilte Angeklagte grundsätzlich die Kosten seines Pflichtverteidigers zu tragen hat.«