Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 19. August 2008 - 37 O 281/08 - abgeändert:
Die nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 7. Mai 2008 - 37 O 281/08 - von den Schuldnern an die Gläubigerin zu erstattenden Zustellkosten werden auf 327,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Juli 2008 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Schuldner zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 225,86 Euro festgesetzt.
I.
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