Das fristgemäß eingelegte Rechtsmittel ist in der Sache ohne Erfolg. Die Rechtspflegerin hat den Antrag der Streithelferin, deren außergerichtliche Kosten gegen die Klägerin festzusetzen, zu Recht abgelehnt, weil es an der dafür notwendigen Kostengrundentscheidung des Landgerichts fehlt.
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