LG Berlin, vom 04.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 82 T 915/02
Kosten der Eintragung eines weiteren Eigentümer-Gesellschafters im Grundbuch ohne Veränderung der Gesellschaftsanteile
KG, Beschluss vom 06.11.2007 - Aktenzeichen 1 W 254/03
DRsp Nr. 2008/126
Kosten der Eintragung eines weiteren Eigentümer-Gesellschafters im Grundbuch ohne Veränderung der Gesellschaftsanteile
»1. Die Erhebung der nach § 60 Abs. 1KostO bemessenen Gebühr für die Eintragung eines weiteren Gesellschafters der Eigentümer-GbR im Grundbuch verstößt nicht gegen die Gesellschaftssteuerrichtlinie 69/335/EWG.2. Der Wert der dinglichen Mitberechtigung des ohne Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, aber mit Alleinvertretungsbefugnis eingetretenen Gesellschafters ist nach § 30 Abs. 1KostO zu schätzen. Es ist sachgerecht, den Wert wie bei der Eintragung einer Firmenänderung des Eigentümers nach einem Prozentsatz des Grundstückswertes (hier: 10 %) zu bestimmen. Die Obergrenze nach § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO gilt nicht.«