Die Beschwerde ist begründet.
Das Landgericht hat den Antrag der Beklagten auf Nichterhebung der entstandenen Sachverständigenkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung zu Unrecht zurückgewiesen. Das Landgericht hat die Sache in mehrfacher Hinsicht unrichtig behandelt und dadurch vermeidbare Kosten verursacht.
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