OLG Celle - Beschluß vom 10.03.2003
6 W 13/03
Normen:
GKG § 8 ; ZPO § 304 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 787
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 29.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 7/02

Kosten der Durchführung des Betragsverfahrens vor formeller Rechtskraft des Grundurteils

OLG Celle, Beschluß vom 10.03.2003 - Aktenzeichen 6 W 13/03

DRsp Nr. 2004/14505

Kosten der Durchführung des Betragsverfahrens vor formeller Rechtskraft des Grundurteils

Im Regelfall stellt es eine unrichtige Sachbehandlung dar, wenn vor Eintritt der formellen Rechtskraft des Grundurteils in das Betragverfahren übergegangen und noch dazu in Bezug auf den Betrag des Anspruchs Beweis erhoben wird.

Normenkette:

GKG § 8 ; ZPO § 304 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist begründet.

Das Landgericht hat den Antrag der Beklagten auf Nichterhebung der entstandenen Sachverständigenkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung zu Unrecht zurückgewiesen. Das Landgericht hat die Sache in mehrfacher Hinsicht unrichtig behandelt und dadurch vermeidbare Kosten verursacht.