I. Mit von dem Beteiligten zu 1 beurkundetem Kaufvertrag vom 10. August 2004 erwarben die Beteiligten zu 2 und 3 ein Grundstück für 143.728 EUR. Sie verpflichteten sich zur Errichtung eines Wohngebäudes. Die Verkäuferin ermächtigte die Beteiligten zu 2 und 3, zur Finanzierung des Kaufpreises und des Bauvorhabens das Kaufgrundstück mit Grundpfandrechten in beliebiger Höhe nebst Zinsen und sonstigen Nebenleistungen zu belasten und den jeweiligen Grundstückseigentümer wegen der dinglichen Haftung der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.
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