BGH - Beschluss vom 23.03.2006
V ZB 156/05
Normen:
KostO § 44 Abs. 1 § 38 Abs. 2 Nr. 4 § 23 Abs. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 2006, 434
Vorinstanzen:
KG, vom 30.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 W 71/05
LG Berlin, vom 05.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 82 T 772/04

Kosten bei Erteilung einer Vorbelastungsermächtigung in einem Grundstückskaufvertrag

BGH, Beschluss vom 23.03.2006 - Aktenzeichen V ZB 156/05

DRsp Nr. 2006/10842

Kosten bei Erteilung einer Vorbelastungsermächtigung in einem Grundstückskaufvertrag

Die auf den Abschluss eines Grundstückskaufvertrages und die auf die Vorbelastungsermächtigung des Käufers gerichteten Erklärungen haben denselben Gegenstand im kostenrechtlichen Sinn, so dass der höhere Betrag der Belastungsermächtigung bei der Berechnung des Geschäftswerts des Kaufvertrages außer Betracht bleibt (Anschl. an BGH - V ZB 152/05 - 09.02.2006).

Normenkette:

KostO § 44 Abs. 1 § 38 Abs. 2 Nr. 4 § 23 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Mit von dem Beteiligten zu 1 beurkundetem Kaufvertrag vom 10. August 2004 erwarben die Beteiligten zu 2 und 3 ein Grundstück für 143.728 EUR. Sie verpflichteten sich zur Errichtung eines Wohngebäudes. Die Verkäuferin ermächtigte die Beteiligten zu 2 und 3, zur Finanzierung des Kaufpreises und des Bauvorhabens das Kaufgrundstück mit Grundpfandrechten in beliebiger Höhe nebst Zinsen und sonstigen Nebenleistungen zu belasten und den jeweiligen Grundstückseigentümer wegen der dinglichen Haftung der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.