Kosten bei Erledigung eines Vollstreckungsverfahrens
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.05.2003 - Aktenzeichen 2 W 11/03
DRsp Nr. 2004/19659
Kosten bei Erledigung eines Vollstreckungsverfahrens
Erledigt sich ein Vollstreckungsverfahren, weil der Schuldner die geschuldete Handlung vornimmt, so sind ihm die Kosten des Vollstreckungsverfahrens aufzuerlegen.