I.
Die in ansässige Klägerin, eine Handelsgesellschaft, hat gegen die in Deutschland ansässige Beklagte im Urkundsprozess im Wege einer Leistungsklage die Verurteilung zur Abnahme einer bestellten Ware Zug um Zug gegen Zahlung geltend gemacht.
Am 28.04.2000 erging antragsgemäß gegen die Beklagte Vorbehaltsurteil, durch das (u. a.) die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten auferlegt wurden.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|