Konkretisierung des Rechtmittel als sofortige Beschwerde nach Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist aber innerhalb der Revisionsbegründungsfrist
BayObLG, Beschluß vom 11.04.1973 - Aktenzeichen RReg 5 St 51/73
DRsp Nr. 1998/8535
Konkretisierung des Rechtmittel als sofortige Beschwerde nach Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist aber innerhalb der Revisionsbegründungsfrist
»Der Senat hält daran fest, daß, wer ein Urteil rechtzeitig angefochten hat, ohne Angaben über den Umfang der Anfechtung zu machen, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist auch nach Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist noch wirksam erklären kann, daß sein Rechtsmittel (zugleich) als sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung zu behandeln sein soll (gegen BGH NJW 1973, 336, 337; Bestätigung von BayObLGSt 1972, 7, 12 f.).«