BayObLG - Beschluß vom 11.04.1973
RReg 5 St 51/73
Normen:
StPO § 311 Abs. 2, § 345 Abs. 1, § 464 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BayObLGSt 1973, 74

Konkretisierung des Rechtmittel als sofortige Beschwerde nach Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist aber innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

BayObLG, Beschluß vom 11.04.1973 - Aktenzeichen RReg 5 St 51/73

DRsp Nr. 1998/8535

Konkretisierung des Rechtmittel als sofortige Beschwerde nach Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist aber innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

»Der Senat hält daran fest, daß, wer ein Urteil rechtzeitig angefochten hat, ohne Angaben über den Umfang der Anfechtung zu machen, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist auch nach Ablauf der Beschwerdeeinlegungsfrist noch wirksam erklären kann, daß sein Rechtsmittel (zugleich) als sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung zu behandeln sein soll (gegen BGH NJW 1973, 336, 337; Bestätigung von BayObLGSt 1972, 7, 12 f.).«

Normenkette:

StPO § 311 Abs. 2, § 345 Abs. 1, § 464 Abs. 3 ;
Fundstellen
BayObLGSt 1973, 74