I.
Dem ehemaligen Angeklagten wurden im vorliegenden Verfahren eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. In diesem Verfahren ist der Antragsteller erstmals gerichtlich als Wahlverteidiger am 23. Juni 2004 tätig geworden, nachdem die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 28. Mai 204 am 2. Juni 2004 beim Amtsgericht eingegangen war. Der Antragsteller hat seinem Bestellungsschriftsatz den Schriftwechsel mit dem ehemaligen Angeklagten beigefügt. Dieser enthält ein erstes Schreiben des ehemaligen Angeklagten vom 9. Juni 2004. Die Beiordnung des Antragstellers zum Pflichtverteidiger erfolgte am 30. Juni 2004.
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