KG - Beschluß vom 28.12.1988 (4 Ws 265/88) - DRsp Nr. 1995/8457
KG, Beschluß vom 28.12.1988 - Aktenzeichen 4 Ws 265/88
DRsp Nr. 1995/8457
»Ein gerichtlich bestellter Verteidiger kann einen Anspruch auf die Erstattung solcher Auslagen haben, die zwar vor seiner Beiordnung, aber nach Anklageerhebung und vor Eröffnung des Hauptverfahrens entstanden sind.«