KG - Beschluß vom 02.05.1994 (4 Ws 1-2/94) - DRsp Nr. 1994/7661
KG, Beschluß vom 02.05.1994 - Aktenzeichen 4 Ws 1-2/94
DRsp Nr. 1994/7661
»Der durch zwei Wahlverteidiger vertretene Freigesprochene kann ausnahmsweise neben der Erstattung der Kosten für einen Wahlverteidiger die hypothetisch festzusetzende Vergütung für einen Pflichtverteidiger verlangen, wenn die Mitwirkung von zwei Verteidigern aus Gründen der gerichtlichen Fürsorge oder zur Sicherung des Verfahrensfortganges nowendig war.«