Der Antragsteller (AntrSt.) hatte den Antrag auf Ehescheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahres eingereicht. Das AG hat den Scheidungsantrag abgewiesen, weil es die Voraussetzungen des
§ 1565 Abs. 2 BGB für eine Scheidung vor Ablauf des ersten Trennungsjahres nicht als erfüllt ansah.
»... Unstreitig leben die Parteien seit September 1985 und damit im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung länger als ein Jahr voneinander getrennt. ...
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