LG Köln, vom 29.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 91 O 223/04
Keine Terminsgebühr für Besprechung eines hinzugezogenen Steuerberaters in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten
OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 17 W 57/06
DRsp Nr. 2006/21035
Keine Terminsgebühr für Besprechung eines hinzugezogenen Steuerberaters in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten
»Die Terminsgebühr entsteht nicht, wenn der Prozessbevollmächtigte der Partei einen Steuerberater hinzuzieht und dieser auf Veranlassung aber in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten ein Gespräch mit einer Person aus dem Lager des Verfahrensgegners führt.«