OLG Köln - Beschluss vom 30.03.2006
17 W 57/06
Normen:
RVG § 13 ; RVG -VV Nr. 3104; ZPO § 91 Abs. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 2006, 590
OLGReport-Köln 2007, 32
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 29.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 91 O 223/04

Keine Terminsgebühr für Besprechung eines hinzugezogenen Steuerberaters in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten

OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2006 - Aktenzeichen 17 W 57/06

DRsp Nr. 2006/21035

Keine Terminsgebühr für Besprechung eines hinzugezogenen Steuerberaters in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten

»Die Terminsgebühr entsteht nicht, wenn der Prozessbevollmächtigte der Partei einen Steuerberater hinzuzieht und dieser auf Veranlassung aber in Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten ein Gespräch mit einer Person aus dem Lager des Verfahrensgegners führt.«

Normenkette:

RVG § 13 ; RVG -VV Nr. 3104; ZPO § 91 Abs. 2 ;

Gründe:

Die nach § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO statthafte und auch im übrigen zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.