Keine Streitwertbestimmung bei fehlender Anhängigkeit
OLG Oldenburg, Beschluß vom 28.02.2001 - Aktenzeichen 2 WF 40/01
DRsp Nr. 2004/6453
Keine Streitwertbestimmung bei fehlender Anhängigkeit
Mangels Anhängigkeit eines Verfahrens zur elterlichen Sorge entfällt auch kein eigener Gegenstandswert auf die Anhörung, da es einen Streitgegenstand, für welchen ein Wert zu bestimmen ist, insofern nicht gibt.