OLG Oldenburg - Beschluß vom 28.02.2001
2 WF 40/01
Normen:
ZPO § 613 Abs. 1 Satz 2 n.F. ;
Fundstellen:
AGS 2001, 112

Keine Streitwertbestimmung bei fehlender Anhängigkeit

OLG Oldenburg, Beschluß vom 28.02.2001 - Aktenzeichen 2 WF 40/01

DRsp Nr. 2004/6453

Keine Streitwertbestimmung bei fehlender Anhängigkeit

Mangels Anhängigkeit eines Verfahrens zur elterlichen Sorge entfällt auch kein eigener Gegenstandswert auf die Anhörung, da es einen Streitgegenstand, für welchen ein Wert zu bestimmen ist, insofern nicht gibt.

Normenkette:

ZPO § 613 Abs. 1 Satz 2 n.F. ;
Fundstellen
AGS 2001, 112