Tenor:
1. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
2. Die Erinnerungsführer tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei.
I.
Streitig ist der Wert des Streitgegenstandes im Verfahren 7 K 283/04 vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg.
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