keine Kürzung der Verfahrensgebühr bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast
OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 23 W 389/01
DRsp Nr. 2002/5654
keine Kürzung der Verfahrensgebühr bei Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast
»Das unter Verwahrung gegen die Kostenlast erklärte Anerkenntnis bewirkt keine Kürzung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1202 KV.«
Normenkette:
KV Nr. 1201, Nr. 1202;
Gründe:
Die sofortige Beschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg.
Die im Ausgangsrechtsstreit anfallenen Gerichtskosten sind vom Rechtspfleger zu Recht mit einer dreifachen Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1201 KV der Anlage 1 zu § 11GKG in Ansatz gebracht worden.
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