I.
Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Bei dem Wohnanwesen handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude, an dem bereits seit mehreren Jahren Sanierungsarbeiten geplant und durchgeführt werden.
Im Rahmen der Planungen, der Auftragsvergabe und der Durchführung der Arbeiten kam es zwischen den Beteiligten wiederholt zu Unstimmigkeiten. Bei einer außerordentlichen Eigentümerversammlung vom 22.8.2002 erläuterte das beauftragte Architekturbüro Beginn und Ablauf der Baumaßnahmen. Unter Tagesordnungspunkt (TOP) 2 wurden mehrere Einzelbaumaßnahmen mehrheitlich beschlossen.
Der Antragsteller hat, soweit es für das Rechtsbeschwerdeverfahren noch erheblich ist, mit Schriftsätzen vom 16.8. und 19.9.2002 beantragt,
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