I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Strafverfahren, in dem die Beschwerdeführer als Nebenkläger zugelassen waren. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten des Ausgangsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung. Die Beschwerdeführer legten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein mit dem Ziel, eine Verurteilung des Angeklagten u.a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§
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