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1992
BGH
BGH - Beschluß vom 25.05.1992
II ZR 23/92
Normen:
GKG
1975 §
12
Abs.
1
;
ZPO
§
546
, §
3
;
Fundstellen:
AG 1992, 320
BGHR AktG § 247 Abs. 1 Bedeutung der Sache 1
BGHR GKG (1975) § 12b Abs. 1 Vereinsrecht 1
BGHR ZPO § 546 Vereinsrecht 1
DB 1992, 1568
MDR 1993, 183
NJW-RR 1992, 1209
WM 1992, 1369
ZIP 1992, 918
Keine Geltung der aktienrechtlichen Streitwertregelung im Vereinsrecht
BGH,
Beschluß
vom 25.05.1992
- Aktenzeichen II ZR 23/92
DRsp Nr. 1993/553
Keine Geltung der aktienrechtlichen Streitwertregelung im Vereinsrecht
Ȥ 247 Abs. 1
AktG
ist nicht entsprechend auf das Vereinsrecht anwendbar.«
Normenkette:
GKG
1975 §
12
Abs.
1
;
ZPO
§
546
, §
3
;
Gründe:
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