LG München I, vom 18.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 2135/08
AG München,
Keine Gebührenermäßigung bei Grundstücksübertragung auf Ehegatten und Ankömmlinge als BGB-Gesellschafter
OLG München, Beschluss vom 24.10.2008 - Aktenzeichen 34 Wx 67/08
DRsp Nr. 2008/23808
Keine Gebührenermäßigung bei Grundstücksübertragung auf Ehegatten und Ankömmlinge als BGB -Gesellschafter
»1. Wird das Grundstückseigentum von einer natürlichen Person auf dessen Ehegatten und auf Abkömmlinge als Gesellschafter nach dem bürgerlichen Recht umgeschrieben, kommt eine Gebührenermäßigung nach § 60 Abs. 2KostO nicht in Betracht (siehe auch OLG Schleswig vom 24.4.2008, 9 W 8/08 = SchlHA 2008, 287).2. Entsprechendes gilt für die Kostenprivilegierung gemäß § 24 Abs. 3KostO, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus § 24 Abs. 1 und 2KostO verpflichtet ist (siehe auch OLG Zweibrücken vom 5.5.2004, 3 W 80/04 = FGPrax 2004, 255).«