Der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 06.01.2014 (Az. 22 Qs -
Die Beschwerde der Rechtsanwältin T gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin bei dem Amtsgericht Bonn vom 06.11.2013 wird verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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