Auf die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Koblenz wird der Beschluss der 2. großen Strafkammer - Jugendkammer I - des Landgerichts Koblenz vom 2. Juli 2014 aufgehoben.
Die Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mayen vom 16. Oktober 2013 wird als unbegründet verworfen.
Die Verfahren über die Beschwerde und die weitere Beschwerde sind gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|